An das Umweltamt
Stadt Frankfurt (Amt 79)
60275 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Menschen!
nach ausführlicher Besprechung mit allen Mitgliedern auf unserer Mitgliederversammlung nehmen wir nun wie folgt zur Abbauverfügung vom 27.02.2023 Stellung:
Gerne waren und sind wir zur Kooperation bereit.
Folgende Maßnahmen haben wir bereits erfüllt:
1.1 Flurstück 218 (Luftbild 2022)
c) Beseitigung der runden Bühnenfläche (ca.29m²)im südlichen Drittel (C) des Flurstücks
1.2 Flurstück 218 (Luftbild 2022)
a) Beseitigung des Baumhauses im mittleren Drittel (B) des Flurstücks
Darüber hinaus wurden bereits sehr viel Fremdstoffe, Plastik und weitere z.T. schädliche Altlasten wie Asbest und Altreifen von uns in mehreren Aufräum- und Abtransport- Aktionen entsorgt.
Einigen weiteren Forderungen bezüglich der Abbaumaßnahmen können wir zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zustimmen:
1) die Umsetzung einiger der in dem Bescheid geforderten Maßnahmen bedeuten hier schwere Eingriffe in den seit Jahren gewachsenen Lebensraum und Ökosystem unserer Gärten und sind unvereinbar mit unserer Vereinssatzung.
2) Der Rückbau würde unseren Vereinsauftrag der Permakultur sowie die gegenwärtige soziale und kulturelle Arbeit des Vereins unmöglich machen. Gleichzeitig ist ein satzungsgemäßer Weiterbetrieb bei Erfüllung aller geforderten Maßnahmen nicht realistisch.
3) Wir bieten an, einem Abbauplan für die nächsten 24 Monate über folgende Bauten zuzustimmen und deren Abbau selbständig zu gewährleisten.
Zu diesen Maßnahmen verpflichten wir uns auf eigene Kosten!
Wir bieten an: Abbau, Umbau und Abtransport von
1.1 b) Gewächshaus(Fläche ca. 11m²) im mittleren Drittel (B) des Flurstücks
1.1 d) bauliche Anlage in Holzbauweise (Fläche ca. 31m²) im südlichen Drittel (C) des Flurstücks
1.3 a) Viele Einfriedungen durch Maschendrahtzaun u.ä. werden wir durch natürliche, ortsübliche Pflanzen und Hecken ersetzen.
Um auch die westliche Einfriedung des Flurstücks 218 entfernen zu können benötigen wir die Klärung der Eigentumsfrage. Wir vermuten, der Zaun gehört den Besitzern des Flurstückes 217.
Wir werden die Erfüllung aller möglichen Maßnahmen dokumentieren und bieten Ihnen an, nach Ablauf der 24 Monate unsere Umsetzungen vorzustellen und auf Vereinbarkeit mit den Richtlinien für das Landschaftsschutzgebiet zu überprüfen.
Der letzte verbleibende Punkt, die Entfernung der über 50 Jahre alten Gartenhütte (u.a., s. 1.1 a) bauliche Anlage, Fläche ca. 62m² im nördlichen Drittel des Flurstücks (A)), welche wir für unsere Garten-und Vereinsarbeit benötigen, sind aus unserer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbedingt zu vermeiden. Die als zentrales Vereinsgebäude betriebene Hütte (sowie die Wasserversorgung) sind nach heutigem Beschluss der Mitgliederversammlung für den Vereinsbetrieb unverzichtbar.
Die alten Bauten sind zudem auch gewählter Lebensraum von einigen Gartenschläfern.
4) Werden wir ein unabhängiges Gutachten über die angeordneten Maßnahmen in Auftrag geben, welches die Umweltverträglichkeit eines Abrisses im Vergleich zu einem Erhalt des Bestandes und seiner Funktion für das Landschaftsschutzgebiet zum Gegenstand haben wird. Die Zeit bis Ergebnisse vorliegen soll den Zeitrahmen für den Abbau der restlichen Bauten von 24 Monaten nicht überschreiten.
5) Wir laden Sie ein als „grüne Stadt“ Frankfurt Ihren Handlungsspielraum zu überdenken und angesichts der laufenden lokalen und globalen Klimakrise moderne Konzepte zum Erhalt ökologischer und soziokultureller (Garten-)projekte zu entwickeln und wichtige Stadt(teil)arbeit zu fördern, anstatt zu behindern!
Andere Städte und Kommunen haben bereits viele Grundsätze, Vorschriften und Verordnungen überdacht, verändert und dem Stand der aktuellen Erkenntnis angepasst.
Eine “Beeinträchtigung des Landschaftsbildes” würde unserer Meinung nach vor allem durch die geforderte “Räumung aller Flurstücke” entstehen, würden dann doch viele in der Natur Erholung suchende Menschen ohne Bäume und Hecken unverblümt auf den hiesigen Industriepark Höchst schauen.
Die Umsetzung des vorrangig angeführten Gleichbehandlungsprinzips bedeutet für alle hier betroffenen Gärten des Schutzgebietes Schwanheimer Dünen einen großen Rückschritt: Der Lebensraum der Gärten bildet Biotope und Rückzugsräume für eine Vielzahl von Tieren wie Gartenschläfer, Kauz, Pirol, Frösche, Kröten, Vögel, Insekten wie Libellen, Bienen, Hornissen sowie vielen Ameisen- und unzählige Pflanzenarten, welche auf den landwirtschaftlich genutzten Äckern mit Monokulturen nicht mehr zu finden sind.
Ein Rückbau der Gartenhütte, das Entfernen von uralten Fundamenten mit schweren Gerät und einige weitere der beschriebenen Maßnahmen wären ein schwerer Eingriff in genau diese natürlich gewachsenen und von uns gestalteten ökologischen Schutzräume.
Für weitere Verhandlungen stehen wir weiterhin zur Verfügung!
i.A.
Die Mitgliedervollversammlung Permakultur Schwanheimer Düne e.V.
vom 01.09.2024